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Geschäftsbericht 2022

Interne Ausbildungsveranstaltungen

Rettungsdienst Fortbildungen

Der Besuch dieser rettungsdienstlichen Fortbildung  ist eine Pflichtveranstaltung für jeden Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen Mitarbeiter im Bereich der Notfallrettung und Rettungsdienst. Die anerkannte Stundenanzahl für diese Fortbildung umfasst 8 Unterrichtsstunden. Die im Landesrettungsdienstgesetz Baden Württemberg ergänzende Neufassung vom 08.02.2010 ist wie folgt unter §9 Abs.3 ergänzend geregelt und unterstreicht die oben genannten Angaben.

Auszug aus dem Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz - RDG), in der Fassung vom 8. Februar 2010:
„Das im Rettungsdienst sowie in der Leitstelle eingesetzte Personal hat jährlich an einer aufgabenbezogenen Fortbildung im Umfang von 30 Stunden teilzunehmen. Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den jeweils aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird."

Kurstermine / Onlinebuchung:

EVM & Reanimation Erfolgskontrolle (1 Zeitblock pro Person mit jeweiligem Teampartner (5UE)

Sonderveranstaltung, Anmeldung nach gesondertem Aushang

Rettungshelfer Lehrgang (August und September)

Rettungssanitäter Lehrgang

 

 

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